Dienstag, 24. April 2018

Stadt Dresden erhält Fördermittel für Elberadweg - Köpkebrücke am Alberthafen


Der Oberbürgermeister der Stadt Dresden, Dirk Hilbert, konnte sich heute (14.04.18) über einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro, überreicht von Staatssekretär Stefan Brangs, freuen. Die Mittel stehen für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Stahlfachwerkbrücke, welche den Elberadweg über die Zufahrt zum Alberthafen führt, zur Verfügung. Das sogenannte Einfeldbauwerk wurde 1893 mit der direkt neben dem Bauwerk befindlichen Eisenbahnbrücke als Zwillingsbrücke nach einem Entwurf von Claus Köpke, Konstrukteur des „Blauen Wunders“, errichtet. „Ich freue mich, dass wir mit dieser Förderung dazu beitragen können, die historische Stahlfachwerkbrücke als technisches Denkmal zu erhalten. Gleichzeitig wird mit der Instandsetzung auch ein Teil des wichtigsten Radeweges in Sachsen wieder attraktiver für Radfahrer und Fußgänger“, so Staatssekretär Stefan Brangs bei der Übergabe des Fördermittelbescheides. Im Rahmen der Baumaßnahme sollen die wesentlichsten Schäden am Bauwerk behoben werden. Des Weiteren sind Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung und des Korrosionsschutzes vorgesehen. Der Freistaat fördert die Baumaßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Der Freistaat Sachsen stellt für die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes jährlich Fördermittel zur Verfügung. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden je zur Hälfte in eine Instandsetzungspauschale und in Einzelmaßnahmen (z.B. Neubau und grundhafter Ausbau) aufgeteilt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stehen 2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Fortführungsmaßnahmen und Neubeginne finanziert. Das ist die höchste Summe seit zehn Jahren, welche die Staatsregierung den Landkreisen und Kommunen bereitstellt.
Quelle Pressesprecher Jens Jungmann

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