Dienstag, 25. März 2014

Kommunalwahlen: Wenn ich drei Wünsche offen hätte...

Am 25. Mai sind Kreistags-, Landrats- und Bürgermeisterwahlen. Natürlich sind Wahlen keine Wünsch-dir-was-Veranstaltung. Aber trotzdem wäre zu wünschen, wenn man in unseren Städten, Dörfern und dazwischen

erstens von einer reagierenden zu einer agierenden Radverkehrsplanung übergehen würde. Radverkehrskonzepte taugen aus meiner Sicht nur dann etwas, wenn sie von der bisherigen Herangehensweise „Beseitigung radverkehrsbedingter Gefahren“ wegkommen zu einer strategischen Planung, die in der für Radfahrer bestmöglichen, hindernisarmen Verbindung von Quell- und Zielgebieten liegt. Mit Quellgebieten meine ich die Wohnorte der -potentiellen – Radfahrer, mit Zielgebiet die Arbeits- und Lernorte, die kommunalen Zentren und die Erholungsgebiete.

Zweitens wünsche ich mir die flächendeckende Infragestellung des Verkehrszeichens 240 (Gemeinsamer Rad- und Fußweg). Wo immer Verkehrsapartheid – also die Trennung eines Verkehrsmittels von den übrigen – geboten erscheint, sollte es ersetzt werden durch das Verkehrszeichen 239 (Fußweg) mit dem Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei). Der mündige Radfahrer kann selber entscheiden, welcher Weg jeweils der sichere ist und auf welchem Weg er dem §1 der StVO am ehesten gerecht werden kann. Das kann von Person zu Person und von Situation zu Situation ganz verschieden sein. Dazu braucht es übrigens keiner Gesetzesänderung, eine verkehrspolitisch kluge Kommune kann das selber entscheiden.

Drittens wünsche ich mir kein Pflaster auf Wegen. Es sieht zwar schön aus, ist aber nicht preisgünstiger als andere Straßenbeläge, schlechter zu fahren und schlechter zu unterhalten. Am schlimmsten finde ich historisierende grobsteinige Bepflasterung. Sie sorgt für höheren Verkehrslärm und ist nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Fußgänger, besonders für Ältere und auf Hilfsmittel angewiesene (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) eine Qual. Klar, man sollte bei der Verkehrswegeplanung nicht gedankenlos über Denkmale hinwegplanen. Werte zu erhalten ist wichtig. Aber die Einbringung von Straßenpflaster, nur damit ein Weg alt aussieht, hat eher was mit Disney zu tun als mit Denkmalschutz. Selbst wo Katzenköpfe wirklich historisch verbürgt sind (Augustusbrücke, Körnerweg), sollte man mal den Blick von der schützenswerten Einzelheit heben, das Ganze sehen und sich fragen, ob es nicht besser ist für die Erhaltung unserer Werte, einschließlich der Denkmale, wenn mehr Mitbürger sich entscheiden, mit dem Rad statt mit dem Auto zu fahren und wir dafür bessere Bedingungen schaffen.

1 Kommentar:

  1. Danke des Kommentars!
    Ein weiterer Denkanstoß in Bezug auf die (Pflaster)Steine des Anstoßes:
    Der Erhalt des Aussehens eines Denkmals "auf Teufel-komm-raus" ist nicht Sinn und Zweck des Denkmalschutzes. Dessen Aufgabe besteht viel mehr in einem Abwägen und Finden von Kompromissen zwischen Erhalt historischer Substanz und heutigen Anforderungen der Nutzer. - Wenn ein Bauwerk (Gebäude, Brücke etc.) schick saniert ist, am Ende aber nicht wirklich genutzt wird und leer steht oder nur widerwillig überquert wird, weil es den Anforderungen der (potentiellen) Nutzer vorne und hinten nicht gerecht wird, dann ist dem Denkmalschutz auch nicht geholfen. Bei einem Gebäude hat ein Nutzer vielleicht Ansprüche an bestimmte Fensterflächen oder Zugangswege, die Nutzer der Brücke werden im Luftreinhalteplan und der darin verankerten Förderung des Umweltverbunds und Senkung MIV definiert.

    AntwortenLöschen